Bepflanzung und Unterhalt von Grabstätten können gegen Bezahlung der Kosten der Gemeinde in Auftrag gegeben werden. Für den Abschluss langjähriger Unterhaltsverträge nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

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Grabunterhaltsgebüren ab 01.01.2024 (PDF, 385.88 kB) Download 0 Grabunterhaltsgebüren ab 01.01.2024
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