Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause

22. Oktober 2024

Wissen Sie Bescheid über die «Hilflosenentschädigung», die «Betreuungsgutschriften»
oder über den «Beitrag an die Pflege zu Hause»? Die öffentliche Hand unterstützt die wertvolle Pflege- und Betreuungsarbeit von Angehörigen.

Hilflosenentschädigung
Die AHV/IV richtet auch eine Hilflosenentschädigung an pflege-/betreuungsbedürftige Personen aus. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Die Entschädigung der AHV ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und beträgt bei einer Hilflosigkeit leichten Grades (nur für zuhause wohnende Personen) CHF 245.00* (*ab Januar 2023), bei einer Hilflosigkeit mittleren Grades CHF 613.00* und bei einer Hilflosigkeit schweren Grades CHF 980.00*. Die Entschädigung der IV ist unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Versicherten im Heim oder im eigenen  Zuhause wohnen.


Betreuungsgutschriften
Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen
Personen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte
betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Anspruch hat, wer im
erwerbstätigen Alter ist und pflegebedürftige Verwandte mit Hilflosenentschädigung im  gleichen Haushalt lebend oder bis höchstens 1 Std. entfernt (bis 30 Kilometer) entfernt  wohnend betreut.


Beitrag an die Pflege zu Hause
Beiträge an die Pflege zu Hause werden von der Gemeinde Muttenz an dauernd pflegebedürftige Personen zu Hause ausgerichtet. Dieser Beitrag soll die Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Freunde etc. fördern und dadurch zu einer Verminderung an  Pflegebetten in Heimen und Spitälern beitragen. Im Weiteren hat man ebenfalls Anspruch, wenn die Pflege durch Angestellte geleistet wird. Generell beträgt der Beitrag CHF 20.00 pro Pflegetag. Ist das steuerbare Vermögen vor Sozialabzug bei Alleinstehenden über CHF 100'000.00und bei Verheirateten über CHF 200'000.00, so reduziert sich der Betrag auf CHF 10.00 pro Tag. 


Es kann kein kommunaler Beitrag an die Pflege zu Hause geleistet werden, wenn die Pflege von einer Versicherung übernommen wird (Kranken-, Militär-, Invalidenversicherung,
Hilflosenentschädigung etc.) oder wenn eine von der Gemeinde unterstützte Institution wie z.B. Spitex ganz oder zu einem grossen Teil die Pflege übernimmt und der eigene tägliche
Zeitaufwand geringer als eineinhalb Stunden ist. Antrag für einen Beitrag an die Pflege zu Hause stellen kann die pflegebedürftige Person, ihre Angehörigen sowie andere für ihre Pflege verantwortliche Personen. Auskünfte, Merkblätter und Anmeldeformulare sind erhältlich bei:

AHV/IV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Kirchplatz 3, Telefon 061 466 62 06

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