Steuern 2024
Vorausrechnung Gemeindesteuern 2024
- Die Vorausrechnung 2024 stützt sich auf die letzte definitive Steuerveranlagung oder es sind die letzten bekannten Einkommens- und Vermögensfaktoren beigezogen worden.
- Allfällige Guthaben aus der definitiven Rechnung 2022 werden vorerst auf das Jahr 2023 übertragen und sind auf der Vorausrechnung 2024 nicht berücksichtigt.
- Ihre Vorauszahlungen an die Gemeindesteuern 2024 werden ab 1. Januar 2024 mit 0.8 % verzinst bis zur allgemeinen Fälligkeit am 31. Oktober 2024. Der Verzugszins beträgt 4.75 %.
- Die Berechnung Ihrer mutmasslichen Steuern für das Jahr 2024 können Sie unter folgendem Link der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft selbst vornehmen: Steuerberechnung
Steuererklärung 2023
- Der Versand der Steuerformulare 2023 erfolgt durch die kantonale Steuerverwaltung und wird bis Mitte Februar 2024 abgeschlossen sein. Ab Anfang Februar 2024 kann das Programm direkt von der Webseite E-Tax.bl heruntergeladen werden.
- Einreichungsfrist der Steuererklärung ist der 31. März 2024.
- Gesuche um Erstreckung der Einreichefrist können online unter muttenz.ch > Online-Schalter > Online-Dienste > Fristerstreckung Steuererklärung oder mittels Gesuch im Formularset zur Steuererklärung per Post eingereicht werden. Eine schriftliche Bestätigung der Steuerverwaltung erfolgt nur bei kostenpflichtigen Fristen (CHF 40.00 bei mehr als 60 Tagen Verlängerung).
Muttenz im Januar 2024, Ressort Steuern
Steuerwissen für Jugendliche
Früher oder später werden alle Jugendlichen mit ihrer ersten Steuererklärung konfrontiert. Für viele nicht gerade eine einfache Aufgabe - verständlicherweise. Auf www.steuern-easy.ch können sich die Jugendlichen selbständig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Flyer
Links für Informationen, Formulare wie Lohnausweise, Rentenbescheinigung, usw:
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen / Ressort Steuern | 061 466 62 61 | steuern@muttenz.ch |