13. Dezember 2010
Postbriefkasten im Muttenzer Dorfzentrum --- Fahrrad-/Mofakontrolle --- Anpassung der MNN Benutzungsgebühr --- Vergütungs-/Verzugszinse 2011 --- Schandflecken im Dorf --- Ausstellung 'Studienauftrag Milchhüsliareal' --- Mutation Strassennetzplan Siedlung u. Zonenplan Siedlung --- Zonenplan und Zonenreglement Siedlung in Rechtskraft
Gemeindeversammlung
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2010

Aus dem Gemeinderat
  • Gelber Postbriefkasten bleibt im Muttenzer Dorfzentrum
  • Polizeiliche Fahrrad- und Mofakontrolle
  • Anpassung der monatlichen Fernsehempfangsgebühr
  • Gemeindesteuern: Vergütungs- und Verzugszinse 2011
  • Schandflecken im Dorf
  • Frohe Festtage und ein gutes neues Jahr
  • Ausstellung 'Studienauftrag Milchhüsliareal Muttenz'
Öffentliche Planauflage
  • Mutation Strassennetzplan Siedlung sowie Zonenplan Siedlung
Aus den Schulen
  • Informationsabend für Eltern künftiger Erstklässlerinnen und Erstklässler
  • Informationsabend für Eltern künftiger Kindergartenkinder
  • Freie Plätze an den Mittagstischen der Primarschule Muttenz
Aus der Verwaltung
  • Heimatkundebuch Muttenz "Muttenz zu Beginn des neuen Jahrtausends": Tipp als Weihnachtsgeschenk
  • Zonenplan und Zonenreglement Siedlung in Rechtskraft

Gemeineversammlung vom 7. Dezember 2010

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom Dienstag, 7. Dezember 2010

Traktandum 1
://: Das Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 14.10.2010 wird einstimmig genehmigt.

Traktandum 2
://: § 70 "Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub" des Personalregelements (Nr. 10.200) wird einstimmig beschlossen und lautet demzufolge:

Absatz 1 Der Mitarbeiterin steht im Zusammenhang mit der Geburt ein 16-wöchiger bezahlter Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub zu, der frühestens zwei Wochen vor der voraussichtlichen Niederkunft beginnt. Bei Verzicht auf einen Schwangerschaftsurlaub vor der Geburt, wird eine gesundheitsbedingte Absenz in den letzten zwei Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin an den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub angerechnet.
Absatz 2 Wird das Arbeitsverhältnis auf Wunsch der Mitarbeiterin gleichzeitig mit der Niederkunft bzw. bei Antritt des Schwangerschaftsurlaubs aufgelöst, so hat die Mitarbeiterin Anspruch auf die vollständige Auszahlung des 16-wöchigen Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaubs.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

Traktandum 3
://: Die Finanzpläne 2011 - 2015 der Einwohnerkasse werden zur Kenntnis genommen.

Traktandum 4
://: Mit sehr grossem Mehr bei drei Enthaltungen wird
a) der Steuerfuss für die Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen bei 56 % des Staatssteuersatzes belassen;
b) der Steuersatz für die Ertragssteuer der juristischen Personen bei 5 % beibehalten;
c) der Satz der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf 2,75 ‰ des steuerbaren Kapitals festgesetzt;
d) an der Feuerwehrdienstersatzabgabe von 5 % des Staatssteuerbetrags sowie am Minimum der Ersatzabgabe von CHF 20.-- und am Maximum von CHF 600.-- festgehalten.

://: Mit grossem Mehr bei vereinzelten Enthaltungen wird der Voranschlag 2011 der Ein¬wohnergemeinde Muttenz mit einem Ertragsüberschuss von CHF 147'400.-- und Netto-Investitionen (inkl. Spezialfinanzierungen) von CHF 8'440'000.-- genehmigt (Ertrag CHF 72'862'500.-- / Aufwand CHF 72'715'100.--).
Vorgängig werden folgende Änderungen beschlossen:
  • Konto 344-314.10 Reduktion aufgrund doppelter Budgetierung - CHF 7'000.--
  • Konto 620-318.10 Durchgangserschwerung Baselstrasse, Reduktion von CHF 30'000.--
  • Konto 651-501.00 (Investitionsrechnung) Bushaltestelle Pantheon, Streichung von CHF 160'000.--
Traktandum 5
://: Die Mutation des Strassennetzplans Siedlung sowie des Zonenplans Siedlung "Im Brüggli" wird einstimmig beschlossen.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

Traktandum 6
://: Der Überführung von Parzelle 472 in das Finanzvermögen der Einwohnergemeinde Muttenz sowie dem Verkauf der Parzellen 471, 472, 474 und 7697, Grundbuch Muttenz, an den Kanton Basel-Landschaft zum Preis von insgesamt 5 Mio. Franken, für den Neubau der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), wird grossmehrheitlich bei einer Enthaltung zugestimmt.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

Traktandum 7
://: Es liegen keine Mitteilungen des Gemeinderats vor.

Traktandum 8
://: Marie Louise Simmendinger reicht einen Antrag gemäss § 68 des Gemeindegesetzes ein. Der Antrag bezweckt die Änderung von § 3 des Reglements über das unbeschränkte Parkieren in blauen Zonen der Gemeinde Muttenz (Nr. 11.101) vom 20.6.2000 und die Anpassung der Gebühren für Tages- und Nachtparkierung. Der Antrag wird vom Gemeinderat entgegen genommen und hat folgenden Wortlaut:
"Das Reglement über das unbeschränkte Parkieren in blauen Zonen der Gemeinde Muttenz (Nr. 11.101) ist in dem Sinne zu ändern, dass die Gemeindeversammlung die Gebiete festlegen kann, in welchen das unbeschränkte Parkieren in blauen Zonen ermöglicht werden soll:
§ 3 Festlegung der Gebiete
Die Gemeindeversammlung legt die Gebiete fest, in welchen das unbeschränkte Parkieren in blauen Zonen ermöglich werden soll.
Die Gebühren für Tages- und Nachtparkierung sind in Abgleichung mit den Nachbargemeinden zu gestalten. Die entsprechenden Reglemente sind ebenfalls anzupassen".

://: René Burkhardt regt an, auch im Monat November eine zweite Grünabfuhr durchzuführen. Die Anregung wird vom Gemeinderat entgegen genommen.
Die Beschlüsse von Traktandum 2, 5 und 6 unterstehen dem fakultativen Referendum, gemäss § 49 Gemeindegesetz. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab 8.12.2010 und endet am 6.1.2011.

Schluss der Versammlung: 23.10 Uhr.

IM NAMEN DER GEMEINDEVERSAMMLUNG
Der Präsident, Peter Vogt
Der Verwalter, Urs Girod

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Aus dem Gemeinderat

Anlässlich seiner Sitzung vom 8. Dezember 2010 befasste sich der Gemeinderat u.a. mit den folgenden Geschäften:

Gelber Postbriefkasten bleibt im Muttenzer Dorfzentrum
Die schweizerische Post tauscht landesweit die bisherigen gelben Briefkästen gegen neue aus. Zwangsläufig von dieser Aktion betroffen ist auch der bisherige in die Mauer eingelassene Briefkasten an der südlichen Seite des Geschäftshauses der Gemeinde am Kirchplatz. Da die neue Generation gelber Briefkasten nun aber nicht mehr in die Mauer eingebaut, sondern auf derselben (Aufputz) angebracht werden sollen, musste eine Lösung gefunden werden. Einerseits beharrte die Post auf ihrem Konzept, andererseits wirkt die Gemeinde bei Um- und Neubauten im Dorfkern jeweils darauf hin, dass auch private Briefkästen in die Mauer eingelassen (Unterputz) montiert werden. Nachdem die ersatzlose Streichung dieses Briefkastens durch die Post absehbar wurde, erklärte sich die Einwohnergemeinde Muttenz dazu bereit, die Montagekosten für den neuen - weiterhin in der Wand eingelassenen - Briefkasten zu übernehmen.

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Polizeiliche Fahrrad- und Mofakontrolle
Am 8. Dezember 2010 führte der Polizeihauptposten Muttenz zusammen mit der Gemeindepolizei Muttenz in der Umgebung der Schulanlage Hinterzweien eine gezielte Kontrolle von Fahrrädern und Mofas durch. Die Kontrolle hatte zum Ziel, die Betriebstauglichkeit der Zweiradfahrzeuge zu überprüfen. Nach der Kontrolle von 83 Fahrzeugen mussten 25 Ordnungsbussen ausgestellt werden, was einer Beanstandungsquote von 30% entspricht - oder mit anderen Worten: Jedes dritte Zweiradfahrzeug gab zu Beanstandungen Anlass.

Kontrollen dienen der Verkehrssicherheit
Der Gemeinderat begrüsst diese Kontrollen im Interesse der Verkehrssicherheit - insbesondere bei den Wetter- und Lichtverhältnissen, wie sie in dieser Jahreszeit vorherrschen. Er betont, dass Inspektionen dieser Art keine Schikane darstellen. Die Eltern und Schüler wurden bereits Ende Oktober 2010 mittels eines Schreibens der Sekundarschule Hinterzweien auf die Verkehrssicherheit ihrer Kinder aufmerksam gemacht. Die Polizei wird in absehbarer Zeit in Muttenz weitere gleichartige Überprüfungen durchführen.

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Anpassung Benutzungsgebühr Multimedianatz (MMN) Muttenz ab Januar 2011
Gemäss § 3 Reglement Multimedianetz (MMN, ehemals GGA) Muttenz (Nr. 43 100) müssen die Erstellungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten unter anderem auch durch die Benutzungsgebühr gedeckt werden.
Nach Abschluss des Ausbaus dieses Multimedianetzes soll die Benutzungsgebühr für das Muttenzer Kabelnetz entsprechend der Berechnung im Businessplan der Firma BDO Visura für voraussichtlich fünf Jahre von 12  auf 16 Franken angehoben werden, damit die Investition von 7,5 Mio. Franken abgeschrieben werden kann. Die Kompetenz zur Festlegung dieser Benutzungsgebühr liegt gemäss § 19 Abs. 2 des MMN-Reglements beim Gemeinderat. Dieser macht davon Gebrauch und beschliesst, die monatliche Benutzungsgebühr des Kabelnetzangebotes "Multimedianetz (MMN) Mutttenz" ab 1. Januar 2011 um 4 Franken zu erhöhen.
Multimedianetz (MMN) Muttenz, Verordnung Nr. 43 101 (Fassung vom 9. Dezember 2010)

Benutzungsgebühr Multimedianetz (MMN) Muttenz
für das Kbelnetz Grundangebot TV-/Radio, analog u. digital 
und der Option für Internet, Telefonie
NEU ab 1.1.2011
 CHF 16.-- monatlich

Die Vorteilsbeiträge und Gebühren für Lichtwellenleiter bleiben unverändert
Da der Schweizerische Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik (Tiefbau) und ebenfalls der Landesindex für Konsumentenpreise lediglich in geringem Masse angestiegen sind, bleiben die Ansätze zur Berechnung der Vorteilsbeiträge sowie der Ansatz zur Berechnung der Lichtwellenleiter (LWL)-Miete (Glasfaserleitungen) unverändert.
Vorteilsbeitrag für die 1. WohnungCHF 2'000.00
Vorteilsbeitrag für jede weitere WohnungCHF    550.00
Vorteilsbeitrag für jede zusätzliche AnschlussdoseCHF    150.00
Miete Lichtwellenleiter (LWL), Glasfaserleitung pro Jahr/Laufmeter/GlasfaserCHF         1.00

Informationen und Angebot zum Muttenzer Kabelnetz "Multimedianetz (MNN)" für TV/Radio,analog und digital, Internet und Telefonie finden Sie über die folgenden Direktlins (auf dieser Webseite unter der Rubrik Verwaltung/Dienstleistungen):
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Gemeindesteuern: Vergütungs- und Verzugszinse 2011
Für das Jahr 2011 legte der Gemeinderat die Vergütungs- und Verzugszinssätze der Gemeinde fest. Zuvor beschloss der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 30. November 2010 bei der Staatssteuer den Vergütungszins bei 0,6 % und den Verzugszins unverändert bei 5 % zu belassen. Das frühzeitige Begleichen der Steuerschuld lohnt sich nach Ansicht der Regierung immer noch, da der Zinsertrag nicht versteuert werden muss. Gemäss Gemeinderatsbeschluss werden für das Jahr 2011 die Vergütungs- und Verzugszinssätze für die Gemeindesteuern wie folgt festgelegt:
  • Vergütungszins 0,75 %
  • Verzugszins 5 ,0 %
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Schandflecken im Dorf
Im vergangenen Oktober veröffentlichte der Muttenzer Anzeiger einen Leserbrief von Jean-Paul Tellenbach. Der Artikel war bebildert mit Abfall, wie er bei der Tramhaltestelle Muttenz Dorf herumlag und warf verschiedene Fragen zum Problem auf. Etwa jene, ob gewissenhafte Steuerzahler nicht ein Anrecht auf eine einigermassen saubere Umgebung, auch an Wochenenden, hätten. Um es vorweg zu nehmen: ja, das haben sie. Neudeutsch werden derartige Vorfälle mit "Littering" umschrieben - das bisher verwendete deutsche Wort dafür heisst "Sauerei".

Achtlosigkeit entwertet den öffentlichen Raum
Der Gemeinderat steht dieser "Sauerei" nicht gleichgültig gegenüber - im Gegenteil! Er geht auch mit gutem Beispiel voran. So engagierte er sich zusammen mit dem Verwaltungspersonal anlässlich des letzten Naturschutztages gemeinsam mit ebenfalls nicht gleichgültigen Einwohnerinnen und Einwohnern am 23. Oktober dieses Jahres an der Siedlungsfron. Unter dem Motto "Hopp de Bäse" half er im Siedlungsgebiet mit, Abfälle zu sammeln und zu entsorgen. Dieser Aktionstag soll künftig jährlich durchgeführt werden, das nächste Mal am 18. Juni 2011. Der Muttenzer Anzeiger wird darüber berichten. Die gewünschte publizistische Wirkung ist allerdings nicht Teil der gemeinderätlichen Wahlkampfstrategie. Damit soll vielmehr die Bevölkerung für die Sauberkeit des Dorfes gewonnen werden.

Aktionsprogramm wird seit zwei Jahren umgesetzt
Das behördliche Einsammeln von Abfall ist das eine, das andere, und auf längere Sicht wirksamere Vorgehen, liegt in der vertieften und differenzierten Auseinandersetzung mit diesem Problem. Muttenz wird allgemein als attraktiver Wohn- und Arbeitsort geschätzt. Dies ist zu einem erheblichen Teil auf die effiziente Abfallbewirtschaftung zurückzuführen. Gleichzeitig aber werden die achtlos weggeworfenen Abfälle zunehmend zu einem Ärgernis. Jean-Paul Tellenbach spricht mit seinem Artikel und den darin enthaltenen Fragen sehr wohl ein augenfälliges Problem an. Der Gemeinderat setzte deshalb bereits vor zwei Jahren ein Aktionsprogramm in Gang, das aufgrund der aktuellen Erfahrungen laufend angepasst und optimiert wird.

Ein Bündel von Massnahmen
Zu diesem Programm gehören Massnahmen in den Bereichen Prävention, Lokalisierung der Aufenthaltsorte, Interventionen und Nacharbeit. So werden beispielsweise bereits seit sieben Jahren Umwelteinsätze mit den Muttenzer Schulen durchgeführt. Dabei reinigen Schülerinnen und Schüler regelmässig verschiedene Orte im Landschaftsgebiet und sammeln den Unrat ein. Seit dem vergangenen Jahr putzt ein sogenannter "Mister Clean" jeweils von Mai bis September samstags und sonntags neuralgische Punkte wie Tramhaltestellen, Holderstüdelipark oder Pic Nic-Plätze. Diese Einsätze finden ergänzend zu den Aufräumungsarbeiten des Werkhofpersonals statt. Zurzeit wird überprüft, ob diese Wochenendreinigungen möglicherweise von einer Drittorganisation im Rahmen eines Beschäftigungsprogramms übernommen werden sollen. Auch das Jugend- und Kulturhaus ist mit Streetworking-Einsätzen Teil dieses Konzeptes. Dabei steht die Beziehungsarbeit mit Jugendlichen im Vordergrund. Sie sollen gezielt auf die Verantwortung im öffentlichen Raum aufmerksam gemacht werden (Litteringprävention).

Gemeinderat fühlt sich in seinen Bemühungen unterstützt
Die aufgezählten Massnahmen sind nicht abschliessend und sollen lediglich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten vermitteln, die sich wiederum an den unterschiedlichen Facetten des Problems orientieren. Der Gemeinderat hat den Kampf gegen diese "Sauerei" nicht aufgegeben und bleibt aktiv und engagiert am Ball. Letztlich zeigt auch der Leserbrief von Jean-Paul Tellenbach, dass die Sauberkeit unserer Gemeinde den Einwohnerinnen und Einwohnern ein Anliegen ist. Der Gemeinderat fühlt sich dadurch in seiner Politik und den dabei ergriffenen Massnahmen unterstützt. Er wie auch die zuständigen Stellen der Verwaltung sind jederzeit offen für Rückmeldungen, Anregungen und Kritik.

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Frohe Festtage und ein gutes neues Jahr
Zum Jahresausklang wünscht der Gemeinderat allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Festtage, ein gutes neues Jahr, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Er bedankt sich gleichzeitig auch bei all jenen, die sich uneigennützig für Mitmenschen eingesetzt haben und Hilfsbedürftigen nicht gleichgültig gegenüber standen. Er dankt auch den politisch Engagierten, die sich im zu Ende gehenden Jahr in Behörden, Kommissionen oder an den Gemeindeversammlungen beteiligt und dadurch das politische Leben unserer Gemeinde aktiv mitgestaltet haben. Schliesslich bedankt sich der Gemeinderat auch für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

Muttenz, 13. Dezember 2010
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01)

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Ausstellung 'Studienauftrag Milchhüsliareal Muttenz'
Am Montag, 20. Dezember 2010 werden die Ergebnisse des Studienauftrags 'Milchhüsliareal Muttenz' im Gemeindehaus vorgestellt.

Die Kernzone bildet für das Bauen einen der sensibelsten Bereiche innerhalb einer Gemeinde, denn die hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität soll gewahrt bleiben und die charakteristische Hofstatt mit ihrem traditionellen Obstgarten soll erhalten, oder wo bereits verloren, wiederhergestellt werden.

In einer Zeit, in der der Druck auf unüberbautes Land immer stärker wird, in der neue Materialien, aber auch neue Massstäbe für Energieeffizienz und Wohnkomfort Form und Masse von Neubauten bestimmen, ist der angepasste, sensible Umgang mit der Kernzone und ihrer Hofstatt eine grosse Herausforderung. Dies ist der Grund, warum sich die Gemeinde Muttenz zusammen mit den Grundeigentümern dafür eingesetzt hat, mittels eines Studienauftrags Antworten auf diese Fragestellungen zu entwickeln. 

Die Ausstellung des Studienauftrags zum Milchhüsliareal, an welchem drei Architekturbüros sowie die kantonale Denkmalpflege teilgenommen haben, kann vom 21. Dezember 2010 bis 14. Januar 2011 im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 während den Schalteröffnungszeiten (Montag bis Freitag 9 - 11 Uhr und 14 - 16 Uhr, mittwochs bis 18.30 Uhr) besichtigt werden.

Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen am Eröffnungsapéro vom Montag, 20. Dezember um 17 Uhr im Gemeindehaus, Karl Jauslin-Saal teilzunehmen.

Gemeinderat Thomi Jourdan

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Öffentliche Planauflage

Mutation Strassennetzplan Siedlung sowie Zonenplan Siedlung

Die Strassenparzelle Nr. 472 ist - gemäss Testplanung "Campus Muttenz" und Masterplan "Polyfeld Muttenz" – Teil des zukünftigen Standorts der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW). Bevor die Einwohnergemeinde Muttenz die Parzelle 472 an den Kanton Basel-Landschaft, den Bauherrn des neuen FHNW-Gebäudes, verkauft, muss die Erschliessungsstrasse "Im Brüggli" zwischen der Grenzacherstrasse und der Hofackerstrasse aus dem Strassennetzplan Siedlung entlassen und die ehemalige Strassenfläche einer ordentlichen Zone im Zonenplan Siedlung zugewiesen werden.

Der Entwurf der Mutation wurde durch das Amt für Raumplanung sowie durch die Muttenzer Bau- und Planungskommission und den Gemeinderat geprüft und am 7. Dezember 2010 durch die Gemeindeversammlung Muttenz erlassen.

Gestützt auf § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) liegen die von der Gemeindeversammlung vom 07. Dezember 2010 erlassenen Mutationspläne während 30 Tagen, vom 20.12.2010 bis 18.01.2011, in der Bauverwaltung Muttenz während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf: Montag bis Freitag, 9.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr.

Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und kantonale Vereinigungen gemäss § 31.2.b RBG können innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Der Gemeinderat

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Aus den Schulen

Informationsabend für Eltern künftiger Erstklässlerinnen und Erstklässler

Nach den Sommerferien 2011 werden die meisten Kinder, welche jetzt das zweite Kindergartenjahr besuchen, in die Primarschule übertreten. Bis es allerdings so weit ist, werden in den nächsten Monaten verschiedene Gespräche, teilweise Abklärungen, die Einteilung in die 1. Klasse und anderes stattfinden.

Damit die Eltern über die kommende Zeit informiert sind, laden die Schulleitungen Kindergarten und Primarschule ein zu einem

Informationsabend für Eltern künftiger Ersklässlerinnen und Erstklässler
Mittwoch, 5. Januar 2011, 20 – 21.15 Uhr in der Aula des Schulhauses Donnerbaum

An diesem Abend wird über die kommenden Monate im Kindergarten, über das Schulangebot und den Musikalischen Grundkurs, die 1. Klasseinteilung und über den Schulpsychologischen Dienst von Muttenz informiert. Schulleitung Primarschule, Tel. 061 466 61 30


Informationsabend für Eltern künftiger Kindergartenkinder
Donnerstag, 6. Januar 2011, 20.00 – 21.15 Uhr in der Aula des Schulhauses Donnerbaum

An diesem Abend haben die Eltern Gelegenheit, sich über den Kindergarten zu informieren. Kinder, welche vor dem 1. Mai 2011 das 4. Altersjahr vollendet haben, können auf Beginn des Schuljahres 2011/2012 in das erste freiwillige Kindergartenjahr eintreten. Schulleitung Kindergarten, Tel. 061 466 61 20

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Freie Plätze an den Mittagstischen der Primarschule Muttenz
Die Gemeinde Muttenz bietet ab Montag, 24. Januar 2011 einen betreuten Mittagstisch für Primarschülerinnen und Primarschüler an. Dieses von der Gemeinde subventionierte Angebot startet vorerst als Pilotprojekt mit einer 18-monatigen Versuchsphase, dann soll die Gemeindeversammlung darüber beschliessen. Primarschülerinnen und Primarschüler erhalten während den Schulwochen unter fachkundiger Betreuung eine ausgewogene und abwechslungsreiche Verpflegung zum Preis von 10 Franken.
Die Mittagstische sind jeweils von 12 bis 13.30 Uhr geöffnet und werden an folgenden Orten durchgeführt:
Mittagstisch Ost
Schulstrasse 11
im Jugend- und Kulturhaus FABRIK
Montag bis Freitag
Mittagstisch West
Feldrebenweg 14
im evang.-ref. Kirchgemeindehaus Feldreben
Montag, Dienstag und Freitag
Mittagstisch West
Pestalozzistrasse 4
in den Räumen der evang. Mennonitengemeinde Schänzli
Mittwoch und Donnerstag

Weitere Informationen, Broschüre und Anmeldeformular finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Muttenz unter www.muttenz.ch / Rubrik Soziale Organisationen / Angebote im Sozialbereich: „Mittagstische an der Primarschule Muttenz - Pilotprojekt Januar 2011 bis Ende Juni 2012“.

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Aus der Verwaltung

Heimatkundebuch Muttenz - "Muttenz zu Beginn des neuen Jahrtausends":
Tipp als Weihnachtsgeschenk

Ob Eltern, Grosseltern, Tante oder Onkel , ob wohnhaft in Amerika, Neuseeland oder in Alaska, ob für Ihre in Muttenz aufgewachsene "Jugend" oder für noch die Schulbank drückende Kinder, ob für Bücherwürmer, Kulturfreunde, Natur- und Wanderfreunde, ob für Sportskanonen -
"Jung und Alt" finden unterhaltsame Informationen in diesem "Schmöker".

Das sinnvolle Geschenk ist für 45 Franken bei der Gemeinde am Kirchplatz 3, Schalter Information, in der Buchhandlung "Zum Goldenen Schnitt" an der Hauptstrasse 5 oder bei Papeterie Rössligasse an der Hauptstrasse 52 erhältlich.
Wenn Sie das Buch Online bestellen und bezahlen wollen, dann steht Ihnen der Gemeinde-Onlineshop zur Verfügung: www.muttenz.ch / Online-Schalter / Online-Shop

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Zonenplan und Zonenreglement Siedlung in Rechtskraft
Die Einwohnergemeinde Muttenz beschloss am 22. November 2005 die Revision des Zonenreglements Siedlung und die Mutation des Zonenplans Siedlung. Gegen diesen Beschluss wurden insgesamt neun Einsprachen eingereicht, wovon vier im Verständigungsverfahren erledigt werden konnten. Am 18. März 2008 wies der Regierungsrat die noch hängigen Einsprachen ab und genehmigte die Zonenvorschriften. Einzelne Einsprachen wurden an das Kantonsgericht oder gar an das Bundesgericht weitergezogen. Mit Urteil vom 16. September 2010 hat nun das Bundesgericht die letzte noch hängige Beschwerde im Sinne der Einwohnergemeinde Muttenz abgewiesen.
Damit ist die Revision der Nutzungsplanung Siedlung rund fünf Jahre nach Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung abgeschlossen.

Ansicht Muttenzer Siedlungsgebiet aus dem Helikopter am 13. September 2006
Ansicht Muttenzer Siedlungsgebiet aus dem Helikopter am 13. September 2006

Zugehörige Objekte

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