USR III: Steuerausfälle von jährlich 2,9 Millionen Franken erwartet

12. Januar 2017
Die Debatte über die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III ist in vollem Gange. Der Gemeinderat Muttenz möchte der Stimmbevölkerung weitere Entscheidungsgrundlagen bieten.
Am 12. Februar 2017 befindet das Schweizer Stimmvolk über die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III (USR III). Die nationale Vorlage hat direkten Einfluss auf die Steuersituation und die Budgetplanung der Gemeinden. Deshalb hat der Gemeinderat Muttenz entschieden, der Bevölkerung für die Entscheidungsfindung mögliche Auswirkungen für die Gemeinde darzulegen. Die Einschätzungen basieren auf konkreten Berechnungen, welche die Abteilung Finanzen in den vergangenen Tagen vorgenommen hat. Eine offizielle Abstimmungsparole hat der Gemeinderat nicht gefasst.

Drohende Millionenausfälle
«Bei einer Annahme der USR III gehen wir für Muttenz ab 2024 von jährlichen Steuerausfällen von 2,9 Millionen Franken gegenüber heute aus», fasst Alain Bai, Gemeinderat und Vorsteher des Finanzdepartements, zusammen. Diese Zahl berücksichtigt ein jährliches Wachstum von 2,5 Prozent bei der Gewinnentwicklung juristischer Personen. «Auch wenn zum heutigen Zeitpunkt einige Fragen nicht abschliessend beantwortet werden können, wird die Gemeinde Muttenz von erheblichen Steuerausfällen nicht verschont bleiben», so der Gemeinderat. Demnach müsse die Gemeinde Muttenz bei einer Annahme der Vorlage bereits während der fünfjährigen Übergangsfrist mit gewichtigen Mindereinahmen rechnen. Für das Budget 2019 geht die Abteilung Finanzen von 1,5 Millionen Franken aus.

Steuererhöhungen und Leistungsabbau
«Wegen der bereits angespannten Finanzlage und Sparmassnahmen werden wir für die Schliessung der Lücken wohl nicht um eine Steuererhöhung bei den natürlichen Personen und einen spürbaren Leistungsabbau herumkommen», skizziert Peter Vogt, Gemeindepräsident, mögliche Gegenmassnahmen. Gleichwohl betont der gesamte Gemeinderat, dass eine Unternehmenssteuerreform zur Einhaltung der internationalen Standards bei der Besteuerung von sogenannten Statusgesellschaften grundsätzlich notwendig sei und auch eine für die Wirtschaft vertretbare Lösung gefunden werden müsse. «Die vorliegende Variante bringt unsere Gemeinde aber in grosse Schwierigkeiten. Dessen muss sich die Stimmbevölkerung für die Entscheidungsfindung bewusst sein», so Vogt.

DER GEMEINDERAT
Muttenz, 12. Januar 2017


Ansprechpersonen:
Peter Vogt, Gemeindepräsident; Tel.: 061 461 65 94; Mail: peter.vogt@muttenz.bl.ch
Alain Bai, Gemeinderat Departement Finanzen; Tel.: 079 673 38 24; Mail: alain.bai@gmx.ch

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